Sportschützen Westkirchen e. V.
Schießsport für Jedermann
 

Hier findest Du alles Wissenswerte rund um Trainingszeiten und -orte, aktuelle Wettkampfergebnisse sowie die neuesten Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Alle Informationen stehen Dir zur Einsicht und zum Download bereit.


Navigiere einfach durch unser Menü, indem Du auf das Symbol > klickst. Dort öffnen sich die Unterverzeichnisse, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Wettkämpfen enthalten.


 

Übung macht den Meister!

 


Trainingszeiten:

Erwachsenenabteilung:
Dienstag 20:00 - 22:00 Uhr

Jugendabteilung:
Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr

Feuerwaffen:
Jeden Donnerstag ab 19:00 Uhr
Schießstand Ahmenhorst -
Nach vorheriger Absprache mit
August Winkelkötter, unter
Tel. 02587-8115


Unsere Schießstände befinden sich im Sportbereich der Laurentius-Grundschule in Westkirchen.

 


Achtung, geänderte Vorschrift zur Waffenaufbewahrung!

Änderung des Waffengesetzes ab 06.07.2017
Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in
einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. 

Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden, jedoch dürfen Waffen nicht geladen gelagert werden. Geladen ist eine Schusswaffe, wenn ein gefülltes Magazin
in die Waffe eingeführt ist oder sich Patronen in der Trommel oder im Patronenlager befinden.
Der neue Absatz 4 im § 36 WaffG regelt im Detail, in welcher Weise weiterhin die Aufbewahrung in den bisher zugelassenen A- und B-Schränken nach VDMA 24992 möglich ist. Bis zum 06. Juli 2017 bereits genutzte A- und B-Schränke können weiter im Rahmen der zulässigen Lagerkapazitäten genutzt werden:


- vom bisherigen Besitzer
- von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen 
Aufbewahrung in
  häuslicher Gemeinschaft; vgl. hierzu § 13 Abs. 10 (alt) bzw. 8 (neu) AWaffV mit der
  Auslegung in Nr. 36.2.14 Verwaltungsvorschrift.


Wichtig hierbei ist, dass der Eigentümer des Behältnisses dieses dem
Mitbenutzer im Todesfall vererben kann. Nach der Begründung des
Änderungsgesetzes gilt dies auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde wird in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis erforderlich sein können.

Übersicht von Frankonia zur Waffenaufbewahrung


Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen (Schlüsselurteil für Aufbewahrungsbehältnisse)